§ 1: Preise 1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Schweizer Umsatzsteuer (zur Zeit 7.7%). 2. Alle Preise verstehen sich zur Miete, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit.3.Alle genannten Preise verstehen sich bei geschlossener Abnahme aller Leistungen. Einzelpreise können separat angefragt werden.

 

§ 2: Zahlungsbedingungen 1. 50 % der Gesamtrechnungssumme sind zahlbar mit Auftragsvergabe. Die restlichen 50 % der Gesamtrechnungssumme sind zahlbar bis10 Tage nach Messebeginn. Eine Standübergabe an den Auftraggeber kann erst nach Zahlungseingang der 1. À conto Zahlung erfolgen.2. Alle Zahlungen sind ausschließlich an den Auftragnehmer zu leisten.

 

§ 3: Leistungen1. Der Service des Auftragnehmers beinhaltet die Planung, die Konstruktion, den Auf- und Abbau sowie die Vermietung aller Möbel und Sonderbauten 2. Der Stand wird vom Auftragnehmer wie auf den beigefügten Zeichnungen gebaut. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Graphiklayouts und Logos spätestens 10 Wochen vor Messebeginn dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Planung und Fertigung des Standes erfolgt nach Eingang der Anzahlung. Grundlage für den Vertrag sind die 3D Renderings und der Grundriss. Es besteht die Möglichkeit von Änderungen bei den Möbeln (je nach Verfügbarkeit) und konstruktionsbedingten Änderungen.3. Alle Serviceleistungen (Wasser, Strom, Abhängungen, Druckluft, Stapler zur Be- und Entladung, Einlagerung während der Messelaufzeit, Arbeitsbühnen etc.) der Messegesellschaft sind nicht Bestandteil dieses Angebotes. Die für den Standbaubenötigten Serviceleistungen wird der Auftragnehmer auf Wunsch bei der Messe Köln im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bestellen. Ebenso nicht Bestandteil dieses Angebotes sind Transporte und die Inbetriebnahme der Maschinen und Produkte des Auftraggebers. Die Müllentsorgung ist nicht inbegriffen und wird separat berechnet. Dieses Angebot gilt vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Messegesellschaften und der Nachbarstände. Alle Pflanzen und Blumen in den Zeichnungen dienen der Dekoration und sind nicht Bestandteil dieses Angebotes.4. Nach der Standübergabe ist der Auftraggeber für den Stand und die installierten Elemente verantwortlich.§4: Gültigkeit Der Auftragnehmer bindet sich 10 Tage an dieses Angebot.§5: Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Mit der Zahlung der ersten à conto Rechnung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Angebotsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und diese akzeptiert.